Was ist ETS 2?
Ab dem 1. Januar 2027 startet das neue europäische Emissionshandelssystem EU-ETS 2. Es ersetzt den bisherigen deutschen nationalen Brennstoffemissionshandel und erweitert den europäischen Emissionshandel erstmals auf die Sektoren Straßenverkehr und Gebäude. Auch weitere Bereiche wie Energiewirtschaft, verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe werden einbezogen.
Wie funktioniert ETS 2?
Das System basiert auf dem Cap-and-Trade-Prinzip ausgestoßene Tonne CO₂ muss ein Zertifikat erworben und abgegeben werden. Die Gesamtzahl der verfügbaren Zertifikate ist begrenzt und wird jährlich um 5,1 % reduziert. Dadurch werden fossile Brennstoffe kontinuierlich teurer. Es gibt ab 2027 keine Festpreise oder Preiskorridore mehr. Die Preise werden wie im bestehenden EU-ETS 1 durch Angebot und Nachfrage am Markt bestimmt. Die EU-Kommission erwartet für 2030 Zertifikatspreise zwischen 48 und 80 Euro pro Tonne CO₂. Verschiedene Berechnungen gehen für 2027 sogar von bis zu 220 €/t CO₂ aus. Die Anbieter von Heiz- und Kraftstoffen sind verpflichtet, die Zertifikate zu erwerben. Die Kosten werden voraussichtlich an die Endkunden weiter gegeben.
Wichtigste Punkte der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD, Novelle 2024)
Ziele und Hintergründe
Die EPBD ist ein zentrales Instrument der EU, um die Klimaziele des „Green Deal“ zu erreichen und den Gebäudesektor bis 2050 klimaneutral zu machen Gebäude verursachen rund 36 % der energiebedingten Treibhausgasemissionen und 40 % des Endenergieverbrauchs in der EU.
Kernpunkte der Novelle
Nullemissionsgebäude:
Ab 2030 müssen alle neuen Gebäude emissionsfrei sein, für öffentliche Neubauten gilt dies bereits ab 2028.
Nullemissionsgebäude dürfen keine CO₂-Emissionen aus fossilen Brennstoffen am Standort verursachen und müssen einen um mindestens 10 % besseren Gesamtenergieeffizienz-Standard als bisherige Niedrigstenergiegebäude erfüllen.
Erlaubt sind nur erneuerbare Energien, effiziente Fernwärme/-kälte oder CO₂-freie Quellen zur Energieversorgung.
Mindestenergiestandards für Bestandsgebäude:
Für Nichtwohngebäude werden verbindliche Mindeststandards eingeführt. Die 15 % der Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz müssen schrittweise saniert werden ("worst first").
Für Wohngebäude gibt es keine Sanierungspflicht für einzelne Gebäude, aber die Mitgliedstaaten müssen den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch des Wohngebäudebestands bis 2030 um mindestens 16 % und bis 2035 um 20–22 % senken. Mindestens 55 % dieser Einsparungen müssen durch die Sanierung der ineffizientesten Gebäude erreicht werden.
Energieeffizienzklassen und Energieausweise:
Einführung eines europaweit harmonisierten Systems von Energieeffizienzklassen (A bis G), wobei A für Nullemissionsgebäude und G für die ineffizientesten Gebäude steht.
Energieausweise müssen künftig Angaben zum Primärenergieverbrauch, zu Mindestanforderungen und zum Treibhauspotenzial über den Lebenszyklus enthalten.
Schrittweise Abschaffung fossiler Heizsysteme:
Ab 2040 dürfen in der EU keine fossilen Heizkessel mehr installiert werden.
Solarpflicht:
Mitgliedsstaaten müssen schrittweise eine Solarpflicht für geeignete Gebäude einführen.
Renovierungsfahrpläne und Beratung:
Mitgliedstaaten müssen nationale Gebäuderenovierungspläne erstellen und zentrale Anlaufstellen für Information und Beratung einrichten.
Umsetzungsfristen:
Die Richtlinie ist am 28. Mai 2024 in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten müssen die Vorgaben innerhalb von 24 Monaten, also bis Mai 2026, in nationales Recht umsetzen.
Zusammenfassung:
Die EPBD-Novelle verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten zu ambitionierten Maßnahmen für einen klimaneutralen Gebäudesektor: Neubauten müssen ab 2030 emissionsfrei sein, für Bestandsgebäude gelten Mindeststandards und konkrete Reduktionsziele beim Energieverbrauch. Ein europaweit einheitliches Effizienzklassensystem, die Einführung von Sanierungsfahrplänen, die schrittweise Solarpflicht und das Auslaufen fossiler Heizsysteme sind zentrale Bausteine der Richtlinie.
Optionen zur Umsetzung der 65% -EE-Regel nach Gebäudeenergiegesetz
Option 1: Wärmenetz
Option 2: Wärmepumpe
Option 3: Stromdirektheizung
Option 4: Solarthermische Heizung
Option 5: Flüssige oder gasförmige Biomasse
Option 6: Wasserstoff-Heizung
Option 7: Feste Biomasse
Option 8: Wärmepumpen-Hybridheizung
Option 9: Solarthermie-Hybridheizung
Wichtiges zum Bestand von Öl und Gasheizungen gemäß Gebäudeenergiegesetz GEG Novelle 2024
Wenn Eigentümer: innen in ihre bestehende Immobilie eine neue Heizung einbauen müssen, gilt, dass zwischen dem 01.01.24 und 30.06.26 für Kommunen über 100000 Einwohner bzw. 01.01.24 und 30.06.28 für Kommunen unter 100.000 Einwohnen), es erlaubt ist, Gas- oder Ölheizungen einzubauen. Diese müssen aber mit steigenden Anteil an erneuerbarer Gas (Wasserstoff / Biogas ) benutzbar sein. Hier gelten folgende Anteile:
2029: 15%;
2035: 30%;
2040: 60%
2045: 100%
Kommunale Wärmeplanung

Stichtag für die Einwohnerzahl ist der 1. Januar 2024. Für die kleineren Gemeinden unter 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern können zudem vereinfachte Verfahren mit reduzierten Anforderungen vorgesehen werden. Zugleich können sich kleinere Gemeinden auch zusammenschließen und in einem sogenannten "Konvoi-Verfahren" einen gemeinsamen Wärmeplan erstellen.
DAS SOLARPAKET 1
Mit “Solarpaket 1” wird ein Maßnahmenpaket bezeichnet, mit dem in Deutschland Photovoltaik im kleinen und auch im großen Stil ausgebaut werden soll. Zusätzlich dazu liegt ein Fokus auf weniger Bürokratie, was die Inbetriebnahme von PV-Anlagen erleichtern wird. Neben Photovoltaik werden auch andere Möglichkeiten zur Herstellung erneuerbarer Energie im Paket thematisiert und aufgegriffen, beispielsweise Wind- oder Wasserenergie.
Neben der Erleichterung der Bürokratie, welche weiter unten näher beschrieben wird, bringt das Paket auch weitere Vorteile.
Ein großer Vorteil ist die “Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung”. Diese Idee zielt darauf ab, dass Mieter und Mieterinnen in Mehrfamilienhäusern Solarstrom von Garagen, Dächern oder Batteriespeichern einfacher nutzen können. Der Gedanke dahinter ist einerseits, dass dieser Strom günstiger ist und andererseits, dass die Aufwändige Einspeisung ins öffentliche Netz und somit der “Umweg” wegfällt. Ebenso vorteilhaft sind die Neuerungen für Balkonkraftwerke.